Corona-Virus

Diese Seite wird nicht mehr aktuell gehalten – für derzeit geltende Regelungen und Förderprogramme bitte die Geschäftsstelle kontaktieren!

Informationen zum Thema »Musiker*innen in Zeiten von Corona«

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir stellen euch hier Hilfen und Tipps zum Umgang mit der Corona-Krise zusammen. Grundsätzlich ist bei allen Soforthilfe-Maßnahmen zu beachten, dass es sich um Förderungen für Musiker_innen in finanziellen Notlagen handelt. Es sollte Kolleg_innen in existenz-bedrohlichen Notlagen der Vortritt gewährt werden. Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Hinweise übernehmen, wir befinden uns selbst in einem laufenden Prozess und jeden Tag kommen neue Infos rein.

Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle – Stefanie Lubrich

Was in jedem Fall getan werden sollte

Ausfalldokumentation
– Musiker*innen und Musikpädagogen und allen im Musikbereich Tätigen ist zu empfehlen, abgesagte und ausgefallene Veranstaltungen/Aufführungen/Workshops etc. mit Datum, Zeit- und Erlös- Honorarangaben sowie Veranstalter zu dokumentieren;
– Eigene Schätzung der Verluste auf den Monat berechnet;
– Dokumentationen sammeln und im Fall von Notfallförderung einreichen.

Meldung von Einnahmeausfällen bei der Künstlersozialkasse
– Einnahmeneinbußen sollten sofort bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Damit sinken auch monatliche Beitragszahlungen.
– Die Künstlersozialkasse ist unbürokratisch bereit, fällige Beiträge zu stunden oder Voraussetzungen für Beitragsreduzierungen abzusenken.
– KSK Formulardownload und Informationen hier: www.kuenstlersozialkasse.de https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf

Wir stehen im Austausch mit dem Deutschen Musikrat, um gebündelt mit den Verbänden der Musikbranche gezielte Forderungen an die Politik zu stellen, Fördermöglichkeiten zu eröffnen und diese unbürokratisch abzuwickeln.

Wo bekomme ich Liquiditätshilfen oder Unterstützung?

Neustarthilfe

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab 16.2.2021 gestellt werden.
Alle Informationen und Antragstellung:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210216-die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-ab-heute-gestellt-werden.html

Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Alle Informationen und Antragstellung:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html

Novemberhilfen/Dezemberhilfe (für Betroffene des Teil-Lockdowns im November/Dezember 2020)
Antragsberechtigt sind:

  • Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
  • Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
    Anträge können ab 25.11.2020 gestellt werden. Hinweise und Formulare:
    https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Stipendienprogramm des Bremer Kultursenators (beendet am 31.1.2021)

Der Senator für Kultur bietet ein Stipendienprogramms an: Es sollen freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land Bremen Produktionshilfen in Form von Einzelstipendien gewährt werden.
Antragsformular und weitere Informationen:
https://www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312#Stipendienprogramm

Wirtschaftshilfe für Bremer Veranstaltungsbranche

https://www.wfb-bremen.de/de/page/beratung-und-foerderung/hilfsprogramm-veranstaltungsbranche

Soforthilfe für Kleinunternehmer und Soloselbständige bei der BAB

https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
Hotline: 0421 361 83573 (Mo-Fr 8-17 Uhr)

Informationen über Förderprogramme des Landes Bremen und des Bundes (u.a. Neustart Kultur)

https://www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312

Beantragung von Arbeitslosengeld 1 oder Grundsicherung (ALG 2):

Arbeitslosengeld:
Bereits zum 1. Januar 2020 wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert: Wer innerhalb der von 24 auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommt, kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Davon profitieren KünstlerInnen. Die erweiterte Rahmenfrist gilt auch für die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (sog. Künstlerregelung), die unter bestimmten Voraussetzungen eine auf 6 Monate verkürzte Mindestversicherungszeit vorsieht und bis Ende 2022 gilt. Zudem werden Arbeitsverträge bis 14 Wochen Dauer als kurz befristet anerkannt – statt wie bisher nur bis 10 Wochen.

Grundsicherung (ALG 2):
Freiberufliche Künstler/innen können als Selbständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn sie weniger Arbeit haben als 15 Wochenstunden; in Notfällen als Soforthilfe ohne Vermögensprüfung. Beinhaltet sind Miete, Grundsicherung von 400- 500 €, Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann jederzeit formlos an das örtliche Jobcenter telefonisch oder schriftlich gestellt werden.

Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar: http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2
Eine gute Zusammenfassung bietet der DGB: https://dtkv-bremen.de/wp-content/uploads/2020/04/DerDGBinformiert_Corona-ZugangzuHartzIVwurdeerleichtert.pdf

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter der Servicerufnummer 0800 / 4555521 eine zentrale Anlaufstelle für Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler eingerichtet. Hier bieten besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung zu akuten Fragen von Betroffenen zu den Themen Existenzsicherung, Förderleistungen des Bundes und der Länder, Hilfen für den Lebensunterhalt und Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.

Steuerliche Hilfsangebote

Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
– Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
– Stundung fälliger Steuerzahlungen
– Erlass von Säumniszuschlägen
– Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Formulare und Infos unter “Mitglied werden; Unsere Leistungen/Downloads”
https://dtkv-bremen.de/mitglied-werden/unsere-leistungen-2/
(KSK, Finanzhilfen, Allgemeine Bestimmungen Bremer Behörde, Online-Unterricht…)

Soforthilfen bei der GLV (nur für Mitglieder)
https://www.gvl.de/coronahilfe

Soforthilfen bei der Orchesterstiftung
https://orchesterstiftung.de/nothilfefonds/

Informationen von Verdi
https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool

Informationen aus Niedersachsen (Musikland Niedersachsen)
https://musikland-niedersachsen.de/corona/

Gründerlexikon (Zusammenfassung von Hilfsmöglichkeiten)
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709

DTKV-Bundesverband
http://www.dtkv.org

Künstlersozialkasse
http://www.kuenstlersozialkasse.de

Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Wenn ihr relevante neue Informationen habt, die für alle Mitglieder interessant sind, mailt sie mir gern zu – ich leite sie weiter. Für Rückfragen und Beratung meldet euch in der Geschäftsstelle: 0421 3 78 40 03 oder Ich versuche, alle Anfragen zeitnah zu beantworten.